Voraussetzungen und Folgen einer rechtsgültigen, besonderen Vereinbarung über die Nebenkosten
Nebenkostenpositionen gelten nur als eindeutig und genau bezeichnet und damit als besonders vereinbart, wenn sie auch ein Nicht-Jurist versteht. Das ist bei der Bezeichnung «Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten» der Fall, nicht jedoch bei den Begriffen «Nebenkosten» und «Betriebskosten». Ist eine Bezeichnung für sich allein eindeutig und genau, kann sie nicht dadurch ungenau werden, dass sie noch beispielhaft umschrieben wird. Eine Vereinbarung von Nebenkosten kann sich aus zwei Unterrubriken zusammensetzen. Dabei ist jede einzelne darauf zu prüfen, ob sie die Anforderungen erfüllt. Ist dies in Bezug auf eine Unterrubrik zu verneinen, wird die andere nicht automatisch ebenfalls nichtig.