Schadenersatzpflicht des Vermieters wegen wahrheitswidriger Begründung einer Kündigung

Erweist sich der als Kündigungsgrund angegebene Eigenbedarf nachträglich als unwahr, hat der Vermieter dem Mieter Schadenersatz wegen Vertragsverletzung zu leisten. Er muss sich das Verschulden eines Familienmitglieds anrechnen lassen, für welches er Eigenbedarf gemacht hat und das in seinem Namen die Kündigung veranlasst hat. Dass der Mieter das Kündigungsschutzverfahren nicht durchgefochten hat, schliesst den Schadenersatzanspruch nicht ohne weiteres aus. Für den Ersatz normativen Schadens besteht keine Rechtsgrundlage.

 

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