Rückgabe Mietobjekt
Versäumt der Mieter die rechtzeitige Rückgabe, steht dem Vermieter für die «Vorenthaltung der Mietsache» eine Entschädigung in der Höhe des bisherigen Mietzinses zu, Weitergehende Schadenersatzforderungen muss der Vermieter beweisen.