Kündigung
Ehegatten oder eingetragene Partner, die den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, können die Kündigung des Mietverhältnisses nicht alleine anfechten. Sie bilden eine notwendige Streitgenossen-schaft. Will nur einer der beiden anfechten oder eine Erstreckung verlangen, muss er den anderen Part-ner nebst dem Vermieter ins Recht fassen (Praxisänderung).