Begriff der «Altbaute»
Eine Liegenschaft, deren Erwerb oder Erstellung mehr als 30 Jahre zurückliegt, gilt als «Altbaute». Eine Überprüfung des Mietzinses nach absoluter Methode kann für «Altbauten» ausschliesslich nach dem Kriterium der orts- oder quartierüblichen Mietzinse vorgenommen werden.